Während der Verkehrswert stichtagsbezogen ist, ist der Beleihungswert ein Wert, der erfahrungsgemäß unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen am maßgeblichen Grundstücksmarkt und unter Ausschaltung von spekulativen Elementen während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann. Dieser Wert ist insbesondere für Kreditinstitute (z. B. Banken) von zentraler Bedeutung.
Gesetzliche Grundlage der Beleihungswertermittlung ist die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz auf Grund von § 16 des Pfandbriefgesetzes erlassene Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV).
Diese kennt dieselben Verfahren (Vergleichswert-, Sachwert-, Ertragswertverfahren) wie die ImmoWertV, jedoch sind dort die gutachterlich zu treffenden Ansätze im Rahmen vorgegebener Größen zu wählen, die der Dauer des Beleihungsrisikos Rechnung tragen sollen. Der Beleihungswert ist mithin nicht einfach ein prozentual reduzierter Verkehrswert. Auch hier gilt der Grundsatz, dass der Beleihungswert schlussendlich nicht auszurechnen, sondern im Rahmen der Vorgaben aufgrund gutachterlicher Einschätzung zu ermitteln ist.